Unterweisungen - vor Ort
Die Sicherheitsunterweisungen und tätigkeitsspezifischen Schulungen werden explizit im Arbeitsschutzgesetz und in der DGUV Vorschrift 1 gefordert.
Die Sicherheitsunterweisungen und tätigkeitsspezifischen Schulungen werden explizit im Arbeitsschutzgesetz und in der DGUV Vorschrift 1 gefordert.
Die Grundlage für die Unterweisungen bilden die tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen und die tätigkeitsbezogenen Betriebsanweisungen.
Daraus ergeben sich unterschiedliche Unterweisungsanlässe:
Wir unterweisen und schulen zu speziellen Themengebieten und halten die Dokumentation der Unterweisungen nach (Erfüllung der Dokumentations-Verpflichtung nach § 4 DGUV Vorschrift 1).
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