Unterweisungen - vor Ort


Die Sicherheitsunterweisungen und tätigkeitsspezifischen Schulungen werden explizit im Arbeitsschutzgesetz und in der DGUV Vorschrift 1 gefordert.

Die Sicherheitsunterweisungen und tätigkeitsspezifischen Schulungen werden explizit im Arbeitsschutzgesetz und in der DGUV Vorschrift 1 gefordert.

Die Grundlage für die Unterweisungen bilden die tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen und die tätigkeitsbezogenen Betriebsanweisungen.


Daraus ergeben sich unterschiedliche Unterweisungsanlässe:

  • Jährliche Unterweisungspflicht nach DGUV Vorschrift 1    ("Grundsätze der Prävention")
  • betriebsspezifische Arbeitsschutzunterweisungen
  • Gefahrstoffunterweisungen
  • Hygieneunterweisungen
  • Biostoffunterweisungen
  • arbeitsplatzbezoge Unterweisungen
  • bei Neueinstellung (Erstunterweisung)
  • vor Aufnahme spezieller Tätigkeiten
  • bei Veränderungen im Aufgabenbereich
  • bei Einführung neuer Technologien
  • Durchführung von Notfallübungen
  • Durchführung von Evakuierungsübungen
  • ...

Wir unterweisen und schulen zu speziellen Themengebieten und halten die Dokumentation der Unterweisungen nach (Erfüllung der Dokumentations-Verpflichtung nach § 4 DGUV Vorschrift 1).


Sprechen Sie uns an!